Wollen Sie Ihre Daten zur Nachnutzung offen im Internet (z.B. in einem Repositorium) veröffentlichen, sollten Sie Ihre Daten mit einer Lizenz versehen, welche die Bedingungen der Nachnutzung durch andere regelt. Im deutschen Recht gelten diese Lizenzen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Meist werden Standard-Lizenzen gewählt, die in großer Zahl und in unterschiedlichsten Varianten zum freien Einsatz (zumeist im Internet) zur Verfügung stehen und lediglich verlinkt werden müssen. Die Lizenzen sind selbst ausnahmslos als Open Content zur Nutzung freigegeben, können also von jedem verwendet werden, der sie einsetzen möchte.
Bei der Auswahl einer Lizenz sollten Sie darauf achten, dass
sie sich für die Art der Forschungsdaten und den Einsatzzweck eignet. Im folgenden unterscheiden wir grob zwischen drei Arten von Forschungsdaten.
Die Creative Commons-Lizenzen
Die bekanntesten Lizenzen sind die von Creative Commons. Folgende Graphiken beschreiben die wählbaren Module und die sich daraus ergebenden Creative Commons-Lizenzen:
Ganz praktisch: Wie versehe ich meine Daten mit einer Lizenz?
Wichtig ist, dass erst die Verlinkung mit dem Lizenztext bzw. die Nennung der URL bei gedruckten Texten die Lizenz rechtsverbindlich macht. Wenn Sie Ihre Forschungsdaten in einem Repositorium hochladen, geschieht die Verlinkung meist automatisch bei Wahl der Lizenz in den Metadaten. Haben Sie eine eigene Website, können Sie das entsprechende CC-Icon abbilden und mit einem Link versehen. Den Code stellt die Creative Commons Initiative hier bereit.
Weitere allgemeine Informationen und Hinweise, die Sie beachten sollten, lesen Sie hier:
Quellen:
https://www.forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/lizenzvergabe/
Kreutzer, Till und Henning Lahmann (2019): “Rechtsfragen bei Open Science”, Hamburg University Press, https://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/169/
Autorin: Kathrin Thiemann